Die Suche nach passenden Räumen fürs juggleHUB geht weiter. Silvia ist diese Woche Straße um Straße in Friedrichshain abgeradelt, um leerstehende Gewerberäume aufzuspüren, die nicht in den gängigen Online-Portalen zu finden sind. Ich habe mir zwei Wohnungen angesehen.
Moment, Wohnungen?
Stand im letzten Blogbeitrag nicht etwas von der Zweckentfremdungsverordnung? Ja, richtig. Aber wie so oft gibt es natürlich die eine oder andere Ausnahme von der Regel. Wenn der Vermieter nämlich eine Wohnung zur gewerblichen Nutzung anbietet, muss er im selben Umfang neuen Wohnraum schaffen. Bei der ersten Besichtigung war das auch der Fall. Anders bei der zweiten. Hier wollte uns die Maklerin erzählen, dass es ausreiche, wenn im Mietvertrag steht, dass die Räume gewerblich genutzt werden dürfen. Erlaubnis vom Bezirksamt? Davon wisse sie nichts.
Is klar.